Das Bundesgericht hat die Beschwerde zweier Windpark-Gegner abgewiesen und den Oberhöfler Gemeinderat in einem Ausstandsstreit gestärkt. Im Mittelpunkt des absurden juristischen Hickhacks standen Gemeindeammann Roger Fricker und sein Vize Heinz Herzog. Nun kann das Projekt endlich weiterverfolgt werden.
Die Gegner forderten 2021 den Ausstand von Fricker und Herzog aufgrund ihrer früheren Engagements für das Windpark-Projekt. Zur Begründung wurden unter anderem weit zurückliegende Ereignisse aus dem Jahr 2012 angeführt.
Die Rechtsabteilung des kantonalen Departements für Bau, Verkehr und Umwelt hatte im März 2024 zunächst einen Ausstand wegen «Anscheins der Befangenheit» verfügt. Der Oberhöfler Gemeinderat zog den Entscheid ans Verwaltungsgericht, das den Ausstandsbeschluss im Februar aufhob. Das Bundesgericht bestätigte nun diese Einschätzung.
Das Bundesgericht zieht im Urteil in Erwägung, dass Exekutivbehörden wie etwa der Gemeinderat nicht dieselben
strengen Massstäbe wie Gerichte haben. Gerade in kleinen Gemeinden liessen sich politische und administrative Funktionen
kaum trennen. Deshalb folgt das Bundesgericht der Argumentation des Verwaltungsgerichts. Im Urteil steht auch, dass das Engagement von Heinz Herzog zwar starke Überzeugung zeige, dies aber als Privatperson und vor dem Amtsantritt als Gemeinderat geschah.
Gemeindepräsident Roger Fricker zeigt sich erfreut: «Mit diesem Entscheid wurde unser Milizsystem gestärkt. Das Urteil hat klar gezeigt, dass man eine persönliche Meinung haben darf.» Dass das Bundesgericht nun nicht nur den Oberhöfler Gemeinderat, sondern auch das Verwaltungsgericht gestützt hat, sei für ihn ein Bekenntnis für das Milizsystem.
Was ist geplant?
Das Windpark-Projekt umfasst vier Windenergieanlagen in Kienberg und eine fünfte auf der Burgmatte in Oberhof. Der jährliche Energieertrag des Windparks mit den fünf vorgesehenen Anlagen des Typs Enercon E-92-2,35 MW oder ähnlich wird auf 21 GWh geschätzt, was annähernd den Bedarf einer Stadt von der Grösse Aaraus decken würde.
Das Projekt ist Windexpress-tauglich. Das heisst: Mit dem neuen Artikel 71c des Energiegesetzes werden die Bewilligungsverfahren für solche Windenergieanlagen von nationalem Interesse beschleunigt, die über einen rechtskräftigen Nutzungsplan verfügen. Für diese Anlagen muss der Kanton die Baubewilligung erteilen, der Rechtsweg gegen die Baubewilligung wird auf eine kantonale Instanz eingeschränkt, und Beschwerden ans Bundesgericht sind nur bei Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zulässig.
Der Gemeinderat will das Projekt nun zeitnah in einer Gemeindeversammlung behandeln.
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Aargauer Zeitung, Ausgabe Fricktal vom 30. August 2025 (Paywall)
Bundesgerichtsurteil 1C_110/2025 im Wortlaut

