Im Aargau steht zurzeit kein einziges grösseres Windrad. Es sind nur fünf Gebiete im Richtplan identifiziert, wo Windkraftanlagen geplant werden können. Das Potenzial ist viel, viel höher.
Der Grosse Rat hat in seinem Richtplan fünf Gebiete identifiziert, die in bestem Beamtendeutsch “für eine vertiefte Prüfung einer Eignung in Betracht gezogen werden”. Basis dafür ist das Windpotenzial. Es dürfen keine Naturschutzgebiete von kantonaler Bedeutung betroffen sein, und ein angemessener Abstand zu Wohngebieten ist vorgeschrieben.
Pro Gebiet müssen in der Regel mindestens drei gleichartige Windkraftanlagen gleichzeitig erstellt werden.
Auf der Windpotenzialkarte des Kantons sind die folgenden Standorte eingetragen. Auffällig ist, dass sich drei Standorte über Kantonsgrenzen hinweg erstrecken.
- Burg (Oberhof; in Verbindung mit Anteil Kanton Solothurn)
- Hochrüti (Kirchleerau, Schmiedrued; in Verbindung mit Anteil Kanton Luzern)*
- Hundsrugge (Zeiningen, Einzelstandort)*
- Lindenberg (Beinwil im Freiamt; in Verbindung mit Anteil Kanton Luzern)
- Uf em Chalt (Staffelbach, Reitnau, Attelwil)*
* Der Bundesrat hat am 23. August 2017 die Gesamtrevision des Richtplans des Kantons genehmigt. Dabei hat er auch die fünf aufgenommenen Windgebiete geprüft: Die Gebiete Hochrüti und Hundsrugge wurden nur als Zwischenergebnis und nicht als Festsetzung aufgenommen, weil aus Sicht des Bundes die öffentliche Mitwirkung noch nicht erfolgt ist. Ebenfalls als Zwischenergebnis anstelle Festsetzung genehmigt der Bund denjenigen Teil des Gebiets “Uf am Chalt”, welcher innerhalb des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) liegt. Für diesen sei der Nachweis des nationalen Interesses gemäss revidiertem Energiegesetz noch zu erbringen.
In den Anhörungsunterlagen zur Revision energieAARGAU 2025 wird für den Kanton Aargau ein ökologisches Potenzial von 1216 GWh ausgewiesen. Werden die aktuell fünf möglichen Standorte umgesetzt, werden davon nur etwa 3 Prozent (!) realisiert.
Die fünf Projekte im Aargau
(Zitiert gemäss Homepage Kanton Aargau vom 7. März 2025)
Die am weitesten fortgeschrittene Projekte im Aargau, die unter dieses Gesetz fallen, sind die Windparks in Lindenberg und Burg. Sie sollen pro Jahr rund 36 GWh Elektrizität liefern.
Der Windpark Lindenberg, seit 2011 in Entwicklung, befindet sich in der abschliessenden Vorprüfung für Hochmoor und Schloss Horben. Die Projektauflage ist für Mitte 2024 geplant (ursprünglich Winter 2023). Baubeginn ohne Einsprachen: 2025/26; mit Einsprachen und Windexpress: 2029; ohne Windexpress: 2031.
Der Windpark Burg, gestartet 2008, behandelt aktuell Einsprachen in Kienberg und Oberhof. Eine Befangenheit im Gemeinderat Oberhof führte zu einer Aussstandsverpflichtung, gegen die eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht läuft. Die Abstimmung über den Nutzungsplan in Oberhof ist noch nicht terminiert (geplant für Winter 2023). Auf Solothurner Seite kann der Gemeinderat selbst abstimmen. Baubeginn ohne Einsprachen: 2025; mit Einsprachen und Windexpress: 2029; ohne Windexpress: 2031.
Windpotenzial viel, viel höher als gedacht
Eine Neuberechnung des Windpotenzials für die Schweiz auf Basis des Windatlas 2019 ergibt mit 29,5 TWh pro Jahr ein viel höheres Potenzial als jenes aus dem Potenzialbericht 2012 mit nur 3,7 TWh (!). Zurückzuführen ist dies auf Fortschritte in Turbinentechnologien und veränderte politische Rahmenbedingungen.
70 Prozent oder 19 TWh fallen zudem im Winterhalbjahr an. Würde nur 30 Prozent dieses Potenzials genutzt, was etwa 1000 Windenergieanlagen entspricht, könnten jährlich etwa 8,85 TWh Strom produziert werden, davon 5,7 TWh im Winterhalbjahr. Dies würde die viel zitierte Winterstromlücke problemlos füllen.
Die Studie weist für den Kanton Aargau ein ökologisches Potenzial von 1,218 TWh pro Jahr aus. Dabei wurden technisch wie auch wirtschaftlich nicht infrage kommende Gebiete ausgeschlossen, die eine Produktivität unter 0,5 MWh/m2 aufwiesen. Weitere Ausschlusskriterien beinhalten Lärmschutz, Schutzgebiete und Vorbehaltsgebiete. Durch höhere Durchschnittswindgeschwindigkeiten im Winterhalbjahr beträgt der Winterstromanteil etwa zwei Drittel des Gesamtpotenzials.
Windexpress im Aargau starten!
Mit dem neuen Artikel 71c Energiegesetz soll schweizweit der Bau von Windkraftanlagen von nationalem Interesse vorangetrieben werden, die bereits über einen rechtskräftigen Nutzungsplan verfügen. Hierfür wird die Baubewilligung neu vom Kanton statt der Gemeinde erteilt und der Rechtsweg gegen die jeweilige Baubewilligung wird auf eine kantonale Instanz eingeschränkt, während Beschwerden ans Bundesgericht nur bei Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zulässig sind – also nicht bereits ein Gerichtsentscheid in ähnlicher Sache vorliegt.
Die Vorlage ist seit 1. Februar 2024 in Kraft und hat so lange Gültigkeit, bis eine zusätzlich installierte Leistung solcher Anlagen von 600 MW im Vergleich zum Jahr 2021 realisiert wurde.
Links
Homepages von geplanten Anlagen im Kanton Aargau
- Windpark Lindenberg
- Windpark Burg
- Windrad Uf em Chalt
- (Hundsrugge und Hochrüti haben zurzeit keine Homepage)
Kanton Aargau
- Homepage zur Windkraft
- Windpotenzialkarte im Geoportal. Sie stellt die mittleren Windgeschwindigkeiten in Metern pro Sekunde (m/s) für Höhen von 50, 75, und 100 Meter über Grund dar.
- Richtplantext mit Teilkarten > E Energie > E 1.3 Windkraftanlagen (PDF)
- Revision energieAARGAU 2025 (Anhörung vom 14. März 2025 bis 16. Juni 2025)
Bund
- Bundesrat: Genehmigung der Aargauer Standorte
- EnergieSchweiz: Windenergie für Winterstrom
- Bundesamt für Energie: Windenergie
- Meteotest im Auftrag des Bundesamts für Energie (24.8.2022): Windpotenzial Schweiz 2022, Schlussbericht zum Windpotenzial Schweiz 2022
- Energiegesetz (Stand 1. Januar 2025)
Partnerorganisationen für Windenergie

