Kleinwindkraftanlagen sind noch sehr selten. Trotzdem haben es Peter Koch und seine Familie in Muhen AG gewagt. Hier der Erfahrungsbericht von der Eingabe bis zur Inbetriebnahme. Eine Reise von drei Jahren und vier Tagen in den Worten des Bauherrn.
7. Juni 2022: Nachdem es gemäss Broschüre «EnergieSchweiz. unser Engagement: unsere Zukunft» für Kleinanlagen (5 bis 30 kW) in Siedlungsgebieten ein erleichtertes Bewilligungsverfahren geben soll, wurden der Bauverwaltung in Muhen die ersten Unterlagen zu einem Kleinwindkraftanlage-Projekt (1.5 kW) abgegeben. Der Leiter Bau und Planung werde das Projekt mit dem Ressortchef Bau besprechen und anschliessend Rückmeldung geben.
17. Juni 2022: Mit Mail teilt der Leiter Bau und Planung mit, dass auf Grund von Schutzvorkehren Art. 40 und ff der BNO und Einordnung in das Ortsbild dieses Projekt nicht möglich ist!
20. Juni 2022: Die Nachfrage, wo in der BNO etwas gegen das Windradprojekt spreche, sowie die Rückfrage, ob es einen Plan des Ortsbildschutzgebietes gäbe, wurde nicht beantwortet. Ebenso keine Antwort auf den Vorschlag, für ein zukunftsorientiertes Pilotprojekt «Windenergie im Dorf» zusammen zu arbeiten, Lösungen zu finden und gemeinsam neue Wege zu gehen.
9. August 2022: Nach diversen Erinnerung-Mails an den Leiter Bau und Planung antwortete er nun endlich mit dem Hinweis, dass die Anfrage in den nächsten Tagen beantwortet werde!
10. Oktober 2022: Nachdem erneut kein «Rauchzeichen» aus der Gemeindekanzlei zu sichten war, wurde erneut ein detaillierteres Gesuch für ein erleichtertes Bewilligungsverfahren per Mail an «bauundplanung@Muhen.ch» eingegeben!
11. November 2022: Gesprächstermin mit Gemeindepräsident. Besprechung über das Kommunikationsverhalten der Gemeinde Muhen. Ebenso konnte ihm das Kleinwind-Projekt persönlich vorgestellt werden.
8. Dezember 2022: Per WhatsApp informierte der Gemeindepräsident über den aktuellen Stand der Dinge. Dieser informierte, er habe vorsorglich noch beim Kanton nachgefragt. Von dort hätte er grünes Licht. Die Sache werde am Montag im Rat besprochen.
27. März 2023: Es wurde nochmals das angeforderte Baugesuch eingereicht.
24. Juni 2023: Nach rund 3 Monaten wurde erneut beim Gemeindepräsident nachgefragt. Dieser informierte, dass die Energiekommission nun das Baugesuch behandelt hätte und dem Gemeinderat die entsprechenden Grundlagen für die nächste Sitzung liefern könne.
10. Juli 2023: Das Baugesuch vom 27. März 23 wird, gestützt auf die Erwägungen, abgewiesen. Der Gemeinderat hat das Baugesuch weder veröffentlicht, noch hat er es öffentlich aufgelegt. Er hat mir nichts, dir nichts und ohne weitere Mitteilung über das Baugesuch entschieden und dieses abgewiesen.
19. Juli 2023: Gemäss «Rechtsmittelbelehrung» wurde zeitgerecht eine Verwaltungsbeschwerde beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt beim Kanton Aargau eingereicht.
15. April 2024: Entscheid/Fazit Departement Bau, Verkehr und Umwelt: Wie die vorstehenden Ausführungen zeigen, hat der Gemeinderat das vorliegende Baugesuch zu Unrecht abgewiesen. Entsprechend ist der Gemeinderatsbeschluss vom 10. Juli 2023 aufzuheben und der Gemeinderat wird angewiesen, das eingereichte Baugesuch ordentlich zu publizieren sowie anschliessend materiell zu prüfen und zu beurteilen.
17. Mai 2024: Die öffentliche Auflage wurde vom 17. Mai bis 17. Juni 2024 durchgeführt. Es haben sich keine Einwendungen ergeben.
8. Juli 2024: Aufgrund einer schriftlichen Nachfrage für das weitere Vorgehen informiert die nachfolgende Mitteilung der Abteilung Bau und Planung. Zur genauen Prüfung veranlasst der Gemeinderat, gestützt auf Artikel 40 Abs. 2c) der Bau- und Nutzungsordnung Muhen, die Erstellung eines Fachgutachtens. Dies wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen, weshalb auch die Ausarbeitung des Entscheids noch etwas länger dauern wird.
25. Juli 2024: Das Fachgutachten zum Baugesuch Kleinwindkraftanlage trifft bei der Gemeinde ein.
21. August 2024: Erneute Nachfrage bei der Leiterin Bau und Planung, dass uns das Gutachten auch zugestellt werden sollte.
22. August 2024: Das Gutachten wird mit einen Monat Verspätung zur Einsicht zugestellt. Fazit: Die geplante Kleinwindkraftanlage erreicht in vielen Punkten eine gute Gesamtwirkung und behindert den Blick vom Aussichtspunkt nicht. Das Schutzziel gemäss Artikel 24 BNO wird erfüllt. Antrag des Gutachters: Wir empfehlen der Gemeinde, das Herabsetzen des Rotors um ungefähr 1.5 bis 2 m, wenn technisch möglich, zu verlangen.
26. August 2024: Replik an die Leiterin Bau und Planung, dass die vorgeschlagene Herabsetzung (wenn technisch möglich) eine signifikante Reduktion der Windkraftausbeute infolge Verwirbelung der Luft durch die Hausdachkante bewirken würde. Die Energieausbeute ist infolge dieser Turbulenzen umso tiefer, je weniger hoch der Rotor ist.
4. Nov. 2024: Da die Grundlagen seit Ende Juli 2024, also über drei Monate vorliegen, sind wir der Meinung, dass diese Verfahrensdauer übermässig ist! Die Leiterin Bau und Planung wird informiert, dass wir eine Rechtsverzögerungsbeschwerde einreichen werden, wenn der Entscheid nicht innert Wochenfrist eröffnet wird.
6. Nov. 2024: Per Mail wird uns mitgeteilt, dass der Gemeinderat in der Diskussion mündlich entschieden hat, die Baubewilligung für die Kleinwindkraftanlage zu erteilen.
Der Entscheid wird diese Woche noch finalisiert und formell am Montag, 11. November 2024 beschlossen. Die Baubewilligung wird somit nächste Woche eröffnet.
11. November 2024: Mit Brief respektive Auszug aus dem Protokoll der 43. Sitzung wird die Baubewilligung gemäss den genehmigten Plänen erteilt.
12. November 2024: Im Newsletter der Gemeinde und in den Printmedien werden zwei Baubewilligungen veröffentlicht. Wo ist die Bewilligung für das Kleinwindkraftrad, welches ja auch am 12. November 2024 bewilligt wurde?
15. November 2024: Auf Nachfrage, wieso die Baubewilligung nicht veröffentlicht wurde, wird mitgeteilt, dass dies die nächste Woche veröffentlicht werde!
19. November 2024: Im Newsletter der Gemeinde und in den Printmedien wird nachträglich die Baubewilligung für das Kleinwindkraftrad vom 12. November 2024 veröffentlicht.
19. November 2024: Für eine Mast-Sonderanfertigung wurde mit Herrn Noe Allemann, Fremet AG in Hunzenschwil ein erstes Meeting vereinbart.
22. November 2024: Der Windgenerator «Stormy Wings 1500» (Phaesun) und der Wechselrichter (Windinvert) wurde durch Aron Müller, eco energie a plus in Schöftland bestellt.
22. Januar 2025: Erstes gemeinsames Meeting mit Frement AG und eco energie a plus AG in Muhen.
20. Februar 2025: Detailbesprechungs-Termin mit Aron Müller, eco energie a plus AG in Muhen.
7. April 2025: Die Bestellung für die zwei speziell für dieses Projekt hergestellten Gasdruckfedern wurde mit 8 Wochen !?! bestätigt.
21. Mai 2025: Der Montagetermin wurde auf Montag, 2. Juni 2025 festgelegt.
2. Juni 2025: Aus metrologischen Gründen erneut auf Mittwoch, 11. Juni 2025 verschoben.
11. Juni 2025: Montage konnte bei bestem Wetter ausgeführt werden!






