Keine Sonderregeln im Aargau!

Geplante Windkraftstandorte im Grenzgebiet des Aargaus (gemäss AZ vom 25.2.2026)

Die Antwort der Aargauer Regierung auf eine SVP-Interpellation zu Windrädern ist sachlich und rechtlich korrekt. Für den dringend benötigten Ausbau der Produktion von einheimischem Strom sind kantonale Sonderregeln völlig fehl am Platz. Stattdessen sind die vom Volk mehrfach beschlossenen Ziele endlich umzusetzen, ohne immer neue administrative Hürden einzubauen.

Zur Erinnerung: In der EU stehen mittlerweile über 200 000 Windkraftanlagen, die über 20 Prozent des Stroms produzieren. In Österreich sind es 1500, in der Schweiz 50, im Aargau: Null. Der Rückstand der Schweiz auf Europa nimmt jedes Jahr zu. Dies steht in krassem Gegensatz zu den diversen Volksabstimmungen, die einen Ausbau verlangen. Nun spricht der Aargauer Regierungsrat Klartext.

Er legt in seiner Beantwortung der Interpellation 25.355 dar, dass er sich bezüglich Mindestabständen weiterhin an die Regeln des Bundes halten wird. Diese werden im Rahmen des Raumplanungsverfahrens und der Umweltverträglichkeitsprüfung überprüft. Die Betroffenen erhalten alle üblichen demokratischen Mitwirkungsrechte, darunter auch zum Lärmschutz. Es braucht keine nachteiligen und administrativ aufwändigen Aargauer Sonderregeln.

Klartext spricht die Regierung auch bei den Abgeltungen. Überkantonale Anlagen an der Grenze sind die Regel und nicht die Ausnahme. Darum werden die Erträge für jede Anlage über die Grenzen hinweg sorgfältig austariert und verteilt. Sie waren auch bei der Diskussion um die gescheiterte Anlage am Lindenberg ein grosses Thema. Die Aargauer Gemeinde Beinwil hat aus freien Stücken auf ihre drei Windturbinen verzichtet, während gleich nebenan der Luzerner Teil gebaut wird und den Luzernern Erträge bringt. Der Aargauer Anspruch auf Beteiligung ist mit dem Volks-Nein der Gemeinde erloschen. Das ist korrekt. Es braucht keine neuen Regeln– den Fünfer und das Weggli gibt es auch beim Windstrom nicht.

Die Regierung äussert sich ebenfalls zu längst beantworteten Umweltfragen. Die Frage der Wildtierkorridore und vieles andere wird im Rahmen des Verfahrens geprüft und geregelt. Infraschall spielt auch nach neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen keine Rolle, auch wenn er von finanziell gut bestückten Pseudo-Naturschützern immer wieder als Gegenargument vorgebracht wird.

Der Verein Pro Wind fordert :

  1. Mehr Kooperation mit den Nachbarkantonen und dem Bund – keine administrativen Sonderzüglein im Aargau!
  2. Standortvorteil nutzen statt immer neue administrative Hürden, die den Aargau im interkantonalen Wettbewerb behindern.
  3. Umsetzung im Rahmen der kantonalen Energiestrategie energieAARGAU 2025. Sie befindet sich in der parlamentarischen Beratung.
  4. Endlich vorwärts mit dem einheimischen Windstrom! Unverzügliche Umsetzung des Volkswillens auch im Aargau. Dies gilt besonders für den so genannten Windexpress.

Links

Vorstoss 25.355 in der Datenbank des Grossen Rats des Kantons Aargau

Was gilt, wenn ein Windrad gleich jenseits der Grenze steht (azonline, Melanie Burgener, 25.2.2026, Paywall)

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Kartendaten gemäss AZ-Regionalausgabe; Quelle OSM, Lizenz Odbl 1.0/Karte: st

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Martin Bossard, Kölliken
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